Zwangsversteigerungen in Neuss
In Neuss sind aktuell 12 Immobilien-Zwangsversteigerungen gelistet. Dazu gehören Häuser, Wohnungen. Die Termine werden aus amtlichen Bekanntmachungen zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert. Der mittlere ausgewiesene Verkehrswert liegt derzeit bei 447.402 €.
Aktuelle Immobilien und Termine
- Einfamilienhaus in Neuss - 522.000 € - Der Termin Freitag, 10. Juli 2026, 11:00 Uhr wurde aufgehoben. - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Einfamilienhaus in Neuss - 853.000 € - Freitag, 04. September 2026, 11:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Wohn-/Geschäftshaus in Neuss - 2.777.500 € - Der Termin Freitag, 18. September 2026, 09:00 Uhr wurde aufgehoben. - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Wohn-/Geschäftshaus in Neuss - 240.000 € - Freitag, 09. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Neuss - 176.600 € - Freitag, 23. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- freistehendes Wohnhaus in Neuss - 1.107.000 € - Freitag, 23. Oktober 2026, 11:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Wohnhaus in Neuss - 447.402 € - Freitag, 13. November 2026, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Reihenhaus in Neuss - 323.000 € - Freitag, 20. November 2026, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Einfamilienhaus in Neuss - 407.000 € - Freitag, 20. November 2026, 11:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Neuss - 66.100 € - Freitag, 11. Dezember 2026, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Einfamilienhaus in Neuss - 522.000 € - Freitag, 08. Januar 2027, 11:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
- Reihenhaus in Neuss - 313.000 € - Freitag, 05. Februar 2027, 09:00 Uhr - Neuss in Nordrhein-Westfalen
Was Interessenten in Neuss wissen sollten
Welche Angaben finde ich hier?
Zu jedem Termin zeigen wir den amtlich genannten Verkehrswert, das Amtsgericht, den Versteigerungstermin und die verfügbaren Lageangaben. Zuständig ist derzeit unter anderem Neuss in Nordrhein-Westfalen.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Liste wird regelmäßig mit den amtlichen Bekanntmachungen abgeglichen. Aufhebungen und Terminänderungen können kurzfristig erfolgen; verbindlich bleibt immer die Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
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