Zwangsversteigerungen in Bochum
In Bochum sind aktuell 12 Immobilien-Zwangsversteigerungen gelistet. Dazu gehören Wohnungen, Häuser, Grundstücke. Die Termine werden aus amtlichen Bekanntmachungen zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert. Der mittlere ausgewiesene Verkehrswert liegt derzeit bei 373.000 €.
Aktuelle Immobilien und Termine
- Garage in Bochum - 429.250 € - Der Termin Freitag, 07. August 2026, 11:00 Uhr wurde aufgehoben. - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Mehrfamilienhaus und Hofgebäude in Bochum - 373.000 € - Freitag, 25. September 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- unbebautes Grundstück in Bochum - 4.600 € - Freitag, 25. September 2026, 11:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Bochum - 235.000 € - Freitag, 02. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Garage in Bochum - 160.000 € - Freitag, 09. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Garage in Bochum - 166.000 € - Freitag, 09. Oktober 2026, 11:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- sonstiges Teileigentum in Bochum - 819.000 € - Freitag, 16. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Bochum - 76.000 € - Freitag, 23. Oktober 2026, 11:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Kfz-Stellplatz in Bochum - 546.000 € - Freitag, 30. Oktober 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Garage in Bochum - 464.000 € - Freitag, 30. Oktober 2026, 11:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Kfz-Stellplatz in Bochum - 420.000 € - Freitag, 06. November 2026, 09:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
- Zweifamilienhaus in Bochum - 283.000 € - Freitag, 06. November 2026, 11:00 Uhr - Bochum in Nordrhein-Westfalen
Was Interessenten in Bochum wissen sollten
Welche Angaben finde ich hier?
Zu jedem Termin zeigen wir den amtlich genannten Verkehrswert, das Amtsgericht, den Versteigerungstermin und die verfügbaren Lageangaben. Zuständig ist derzeit unter anderem Bochum in Nordrhein-Westfalen.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Liste wird regelmäßig mit den amtlichen Bekanntmachungen abgeglichen. Aufhebungen und Terminänderungen können kurzfristig erfolgen; verbindlich bleibt immer die Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
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