Zwangsversteigerungen in Bielefeld
In Bielefeld sind aktuell 9 Immobilien-Zwangsversteigerungen gelistet. Dazu gehören Wohnungen, weitere Immobilien, Häuser. Die Termine werden aus amtlichen Bekanntmachungen zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert. Der mittlere ausgewiesene Verkehrswert liegt derzeit bei 176.000 €.
Aktuelle Immobilien und Termine
- Eigentumswohnung in Bielefeld - 57.000 € - Der Termin Dienstag, 28. Juli 2026, 10:00 Uhr wurde aufgehoben. - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Gewerbeimmobilie -Sonnenstudio in Bielefeld - 119.000 € - Der Termin Donnerstag, 30. Juli 2026, 09:30 Uhr wurde aufgehoben. - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- gewerblich genutztes Grundstück in Bielefeld - 407.000 € - Der Termin Donnerstag, 13. August 2026, 09:00 Uhr wurde aufgehoben. - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Bielefeld - 158.000 € - Der Termin Donnerstag, 08. Oktober 2026, 10:15 Uhr wurde aufgehoben. - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Garage in Bielefeld - 531.000 € - Donnerstag, 22. Oktober 2026, 10:00 Uhr - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus in Bielefeld - 278.000 € - Donnerstag, 29. Oktober 2026, 10:00 Uhr - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Bielefeld - 176.000 € - Donnerstag, 12. November 2026, 09:00 Uhr - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Eigentumswohnung in Bielefeld - 164.000 € - Donnerstag, 19. November 2026, 10:00 Uhr - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
- Doppelhaushälfte in Bielefeld - 455.000 € - Donnerstag, 26. November 2026, 10:00 Uhr - Bielefeld in Nordrhein-Westfalen
Was Interessenten in Bielefeld wissen sollten
Welche Angaben finde ich hier?
Zu jedem Termin zeigen wir den amtlich genannten Verkehrswert, das Amtsgericht, den Versteigerungstermin und die verfügbaren Lageangaben. Zuständig ist derzeit unter anderem Bielefeld in Nordrhein-Westfalen.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Liste wird regelmäßig mit den amtlichen Bekanntmachungen abgeglichen. Aufhebungen und Terminänderungen können kurzfristig erfolgen; verbindlich bleibt immer die Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
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