Zwangsversteigerungen in Nürnberg
In Nürnberg sind aktuell 12 Immobilien-Zwangsversteigerungen gelistet. Dazu gehören Wohnungen, Häuser. Die Termine werden aus amtlichen Bekanntmachungen zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert. Der mittlere ausgewiesene Verkehrswert liegt derzeit bei 295.000 €.
Aktuelle Immobilien und Termine
- Eigentumswohnung in Nürnberg - 300.000 € - Der Termin Mittwoch, 15. Juli 2026, 10:30 Uhr wurde aufgehoben. - Nürnberg in Bayern
- Eigentumswohnung in Nürnberg - 260.000 € - Der Termin Donnerstag, 23. Juli 2026, 10:30 Uhr wurde aufgehoben. - Nürnberg in Bayern
- 2 in Nürnberg - 150.000 € - Der Termin Mittwoch, 29. Juli 2026, 08:30 Uhr wurde aufgehoben. - Nürnberg in Bayern
- Eigentumswohnung in Nürnberg - 129.000 € - Der Termin Donnerstag, 30. Juli 2026, 10:30 Uhr wurde aufgehoben. - Nürnberg in Bayern
- Eigentumswohnung in Nürnberg - 295.000 € - Donnerstag, 10. September 2026, 08:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Reihenhaus in Nürnberg - 490.000 € - Donnerstag, 17. September 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Reihenhaus in Nürnberg - 270.000 € - Donnerstag, 24. September 2026, 08:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Garage in Nürnberg - 20.000 € - Dienstag, 29. September 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Eigentumswohnung in Nürnberg - 198.230 € - Dienstag, 06. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Mehrfamilienhaus in Nürnberg - 550.000 € - Donnerstag, 08. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Mehrfamilienhaus in Nürnberg - 1.870.000 € - Dienstag, 13. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
- Einfamilienhaus in Nürnberg - 520.000 € - Donnerstag, 15. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Nürnberg in Bayern
Was Interessenten in Nürnberg wissen sollten
Welche Angaben finde ich hier?
Zu jedem Termin zeigen wir den amtlich genannten Verkehrswert, das Amtsgericht, den Versteigerungstermin und die verfügbaren Lageangaben. Zuständig ist derzeit unter anderem Nürnberg in Bayern.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Liste wird regelmäßig mit den amtlichen Bekanntmachungen abgeglichen. Aufhebungen und Terminänderungen können kurzfristig erfolgen; verbindlich bleibt immer die Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
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