Zwangsversteigerungen in Braunschweig
In Braunschweig sind aktuell 11 Immobilien-Zwangsversteigerungen gelistet. Dazu gehören Häuser, Wohnungen. Die Termine werden aus amtlichen Bekanntmachungen zusammengeführt und regelmäßig aktualisiert. Der mittlere ausgewiesene Verkehrswert liegt derzeit bei 174.000 €.
Aktuelle Immobilien und Termine
- Doppelhaushälfte in Braunschweig - 270.000 € - Mittwoch, 16. September 2026, 09:00 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Einfamilienhaus in Braunschweig - 303.000 € - Mittwoch, 16. September 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Eigentumswohnung in Braunschweig - 45.000 € - Mittwoch, 30. September 2026, 09:00 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Doppelhaushälfte in Braunschweig - 150.000 € - Mittwoch, 30. September 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Eigentumswohnung in Braunschweig - 90.000 € - Mittwoch, 14. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Einfamilienhaus in Braunschweig - 250.000 € - Mittwoch, 28. Oktober 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Eigentumswohnung in Braunschweig - 158.000 € - Mittwoch, 11. November 2026, 09:00 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Reihenhaus in Braunschweig - 203.000 € - Mittwoch, 11. November 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Eigentumswohnung in Braunschweig - 45.000 € - Mittwoch, 25. November 2026, 09:00 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Mehrfamilienhaus in Braunschweig - 1.220.000 € - Mittwoch, 09. Dezember 2026, 09:00 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
- Eigentumswohnung in Braunschweig - 174.000 € - Mittwoch, 09. Dezember 2026, 10:30 Uhr - Braunschweig in Niedersachsen
Was Interessenten in Braunschweig wissen sollten
Welche Angaben finde ich hier?
Zu jedem Termin zeigen wir den amtlich genannten Verkehrswert, das Amtsgericht, den Versteigerungstermin und die verfügbaren Lageangaben. Zuständig ist derzeit unter anderem Braunschweig in Niedersachsen.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Liste wird regelmäßig mit den amtlichen Bekanntmachungen abgeglichen. Aufhebungen und Terminänderungen können kurzfristig erfolgen; verbindlich bleibt immer die Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
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